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KfW-Förderprogramm: Klimafreundliche Wohn- und Nichtwohn ... / 10 Antragstellung

Jörg Wilde
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Direktantrag

Der Zuschuss muss vor Beginn des Vorhabens mit dem "Antrag auf Gewährung eines Zuschusses" (Formularnummer 600 000 4862) direkt bei der KfW-Bank beantragt. Maßgeblich für den Antrag ist die vom Energieeffizienz-Experten erstellte und von Ihnen unterzeichnete "(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag" (g)BzA. Es gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW-Bank.

Vorhabenbeginn

Die KfW sieht als Vorhabenbeginn den Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags an. Planungs- und Beratungsleistungen werden nicht als Vorhabenbeginn angesehen.

Beim Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Der Abschluss des Kaufvertrags vor Zusage des bei der KfW eingegangenen Antrags ist zwar zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

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