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Kein Auskunftsanspruch des Wirtschaftsausschusses zur wirtschaftlichen Lage des herrschenden Unternehmens (BB 2020, Heft 37, S. 2043)

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Einführung

BAG, Beschluss vom 17.12.2019, 1 ABR 35/18

ECLI:DE:BAG:2019:171219.B.1ABR35.18.0

Volltext des Beschlusses: BBL2020-2043-1 unter www.betriebs-berater.de

BetrVG § 106 Abs. 1, Abs. 2

1 Amtliche Leitsätze

Der Wirtschaftsausschuss ist lediglich über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens zu unterrichten, in dem er nach § 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG gebildet ist, nicht aber über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des dieses beherrschenden Unternehmens.

2 Sachverhalt

A. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses.

Die Arbeitgeberin betreibt mit ca. 750 Arbeitnehmern ein Elektrostahlwerk, in dem aus Schrott Stahl produziert und zu verschiedenen Produkten weiterverarbeitet wird. Es sind ein Betriebsrat und ein Wirtschaftsausschuss gebildet. Herrschendes Unternehmen ist die R GmbH, mit der ein Gewinnabführungsvertrag besteht. Diese beschäftigt weniger als 100 Arbeitnehmer. Ein Betriebsrat ist nicht errichtet. Auch ein Konzernbetriebsrat besteht nicht.

Die Arbeitgeberin liefert aufgrund eines Verarbeitungsvertrags ihre Produkte ausschließlich an das herrschende Unternehmen, das hierfür den auf dem Markt erworbenen Schrott zur Verfügung stellt. Das herrschende Unternehmen legt die herzustellenden Produkte fest und verkauft diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Für ihre Leistungen erhält die Arbeitgeberin von dem herrschenden Unternehmen eine Vergütung in Höhe der Verarbeitungskosten zuzüglich eines Zuschlags von zwei vH. Zwischen beiden Unternehmen besteht eine umsatz-, gewerbe- und körperschaftsteuerrechtliche Organschaft. Organträger ist das herrschende Unternehmen.

Das Grundvermögen der Arbeitgeberin ist zur Absicherung eines vom herrschenden Unternehmen aufgenommenen Darlehens mit einer Grundschuld belastet; ihre technischen Anlagen und Maschinen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

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