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Kein Ansatz von Verlusten bei Aktienanleihen? – Anmerkungen zur Kurzinformation der OFD Rheinland vom 21.1.2008 (BB 2008, Heft 15, S. 759)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die OFD Rheinland lehnt in ihrer Kurzinformation vom 21.1.2008 mit Hinweis auf die in den vergangenen 1 1/2 Jahren ergangene Serie von Urteilen des BFH zu zahlreichen Finanzprodukten eine Berücksichtigung von Verlusten aus Aktienanleihen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung über die sog. negative Marktrendite ab. Nach Ansicht der OFD Rheinland sollen nur die aus der Aktienanleihe erzielten (hohen) Zinserträge steuerliche Berücksichtigung finden. Der Beitrag zeigt auf, dass diese Ansicht der OFD Rheinland weder mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten bei einer Aktienanleihe noch mit der Rechtsprechung des BFH, auf die sich die OFD Rheinland beruft, in Einklang zu bringen ist.

I. Jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Finanzinnovationen

Liegen für steuerliche Zwecke Finanzinnovationen vor, so sind (auch bereits vor der Geltung der Abgeltungsteuer ab dem Jahr 2009) bei diesen speziellen Finanzprodukten grundsätzlich neben den laufenden Erträgen auch Vermögenszuwächse unabhängig von einer Haltezeit steuerpflichtig.

Ende 2006 überraschte der BFH die Finanzwelt mit einer Serie von Urteilen zu verschiedenen Finanzinnovationen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG (derzeitige Fassung), z. B. zu Reverse Floatern,[1] Weichwährungsanleihen[2] und sog. Down-Rating-Anleihen, bei denen die Vergütung von der Bonitätsentwicklung des Emittenten abhängt.[3] Diese Serie scheint nunmehr mit dem jüngst veröffentlichten Urteil zu teilweise garantierten Indexzertifikaten ihren vorläufigen Abschluss gefunden zu haben.[4] Die Urteile brachten zum Teil gravierende Abweichungen zu der bis dahin geäußerten Meinung der Finanzverwaltung bezüglich der steuerlichen Behandlung von Finanzinnovationen mit sich, auf die sich die emittierenden Banken, die Steuerpflichtigen und auch die Steuerberater in jahrelanger Praxis eingestellt hatten.

Das gilt zum e...

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