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Kartellrechtsrisiken in M&A-Transaktionen – neuere Entwicklungen (BB 2017, Heft 05, S. 195)

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Zusammenfassung

 
Überblick

M&A-Transaktionen sind mit einer Vielzahl kartellrechtlicher Risiken verbunden, die neben den fusionskontrollrechtlichen Aspekten zu beachten sind und nicht unterschätzt werden dürfen. Am deutlichsten sind die Auswirkungen von Kartellrechtsrisiken, wenn ein Unternehmen erworben wird, das gegen das Kartellverbot in Art. 101 AEUV bzw. § 1 GWB verstößt oder verstoßen hat. Potenzielle Bußgelder durch die Kartellbehörden und mögliche Schadensersatzklagen der Kartellgeschädigten haben in diesen Fällen großen Einfluss auf die Vertragsverhandlungen und nicht zuletzt den Kaufpreis. Schließlich muss der Erwerber befürchten, nach der Transaktion selbst für Geldbußen oder Schadensersatzansprüche einstehen zu müssen. Nur wer sich dieser Gefahren bewusst ist, kann ihnen bestmöglich vorbeugen und sich frühzeitig gegen etwaige Haftungsrisiken absichern.

I. Einleitung

Das Jahr 2016 hat gezeigt, dass sowohl die Europäische Kommission als auch das Bundeskartellamt ihre Praxis fortsetzen, Umfang und Intensität der Kartellverfolgung weiter auszubauen. Deutlich erkennbar ist dabei die Tendenz hin zu einer zunehmenden Erweiterung der Haftung für Kartellverstöße. Jüngere Entscheidungen der Unionsgerichte dehnen den einem Unternehmen zurechenbaren Täterkreis immer weiter aus. Die 9. GWB-Novelle soll zudem den weitgehenden Gleichlauf der bußgeldrechtlichen Haftung in Deutschland mit der Unionspraxis erreichen. Auch soll die Novelle die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. Das kartellrechtliche Risikopotenzial bei M&A-Transaktionen erhöht sich durch diese Entwicklungen merklich und bedeutet für Due-Diligence-Übungen eine deutliche Mehrbelastung. Unsere Kollegen Trebing/Baron haben vor einem Jahr umfassend die wichtigsten Schnittstellen zwischen M&A-Prozessen und kartellrechtlichen B...

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