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Jugendarbeit – ein sehr sensibles Thema / 4.2.5.5 Verhalten bei groben Verstößen

Hartmut Fischer
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Handelt es sich nicht um einen leichten Verstoß, ist mit äußerster Vorsicht vorzugehen. Ergeben erste – vorsichtige – Recherchen, dass an den Vorwürfen etwas dran sein sollte, schaltet man besser zusätzliche, externe Institutionen ein.

Soweit Ihr Verein einem Verband angeschlossen ist, sollten Sie sich zunächst dorthin wenden. Hier gibt es häufig Abteilungen oder Ansprechpartner, die Ihnen bei den weiteren Schritten helfen. Außerdem gibt es weitere Beratungsstellen, die Sie unterstützen können. Hierzu gibt es im Internet auf der Seite des Hilfeportals Sexueller Missbrauch eine Suchmaschine, die Ihnen Hilfen in der Nähe anzeigt (www.Hilfeportal-missbrauch.de → Adressen → Hilfen in Ihrer Nähe).

Natürlich ist auch die Polizei Ihr Ansprechpartner, die über Abteilungen mit speziell geschulten Mitarbeitern verfügt. Hier hilft man Ihnen auch gerne weiter, selbst wenn Sie sich noch nicht im Klaren darüber sind, ob eine Anzeige sinnvoll beziehungsweise notwendig ist.

Kommt es zu einer strafrechtlichen Verfolgung durch Staatsanwaltschaft/Polizei, muss der Verein so eng wie nur irgend möglich mit den Behörden zusammenarbeiten. Das beinhaltet, dass vonseiten des Vereins keine Schritte mehr unternommen werden, ohne dass diese mit den Behörden abgesprochen und von dort genehmigt wurden.

In diesen wichtigen Fällen spielt der Faktor Zeit eine wesentliche Rolle. Auf der einen Seite kann man bei einem begründeten Verdacht den Verdächtigten nicht mehr mit der ihm anvertrauten Gruppe arbeiten lassen. Auf der anderen Seite würde eine plötzliche Sperre den Täter warnen. Auch diese Fragen sollten in enger Absprache mit den Behörden geklärt werden.

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