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Jahresmeldung [Stand 2024] / 3 Unfallversicherung

Timo Geiger
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Für jeden im vergangenen Kalenderjahr in der Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten ist eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "92" zu erstatten.

 
Wichtig

Keine UV-Jahresmeldung für bestimmte Personengruppen

Für Bezieher von Vorruhestandsgeld (Personengruppe "108"), Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Personengruppe "111") und Seelotsen (Personengruppe "143") sind keine UV-Jahresmeldungen zu erstatten.

Arbeitgeber, die Mitglied einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind und für deren Beitragsberechnung der Arbeitswert nicht angewendet wird, müssen keine UV-Jahresmeldung abgeben.

3.1 Inhalt der Jahresmeldung

Unabhängig vom Zeitraum der tatsächlichen Beschäftigung ist der Meldezeitraum immer der 1.1. bis 31.12. des vergangenen Kalenderjahres. In die Jahresmeldung ist das Arbeitsentgelt einzutragen, von dem die Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen waren.

 
Praxis-Beispiel

Jahresmeldung zur Unfallversicherung

Ein Arbeitnehmer war vom 1.1. bis zum 31.5.2023 bei der Firma Schmidt beschäftigt.

Ergebnis: Unabhängig von der bereits erfolgten Abmeldung zum 31.5.2023 mit Abgabegrund "30" ist für das Kalenderjahr 2023 eine UV-Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "92" und dem Meldezeitraum 1.1. bis 31.12.2023 bis zum 16.2.2024 abzugeben. In dieser Meldung ist das vom 1.1. bis zum 31.5.2023 erzielte Arbeitsentgelt anzugeben.

Die UV-Jahresmeldung ist mit dem Datensatz "Meldung" (DSME), dem Datenbaustein "Meldesachverhalt" (DBME) und dem Datenbaustein "Unfallversicherung" (DBUV) zu melden. Anzugeben sind insbesondere

  • das Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung (Meldezeitraum),
  • die Unternehmensnummer des Unternehmers (für Meldezeiträume ab 1.1.2023),
  • die Mitgliedsnummer des Unternehmers (für ...

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