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Investitionen in den BRICS-Staaten aus steuerlicher Sich ... / bb) Besteuerung einer Tochtergesellschaft in Brasilien

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In Brasilien ansässige Unternehmen unterliegen mit ihren Welteinkünften der Körperschaftsteuer (Imposto de Renda da Pessoa Juridica= IRP) sowie der Sozialabgabe auf den Gewinn (Contribuicao Social sobre o Lucro Liquido = CSLL); Bemessungsgrundlage ist der modifizierte körperschaftsteuerpflichtige Gewinn. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens beruht auf dem bilanziell ermittelten Ergebnis, korrigiert um steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen.[17] Die Anpassungen werden in steuerlichen Aufzeichnungen vorgenommen (Livro de Apuracao do Lucro Real = LALUR). Rückstellungen sind in der Regel nicht abzugsfähig, drohende Verluste werden erst bei tatsächlicher Realisierung als steuerliche Betriebsausgaben berücksichtigt.

Der Steuersatz beträgt 15 % bis zu einem steuerlichen Jahresgewinn von BRL 240 000, Jahresgewinne ab BRL 240 000 werden mit einem Steuerzuschlag von weiteren 10 % belastet (die Umrechnung des brasilianischen Real in den Euro folgt dem Börsenkurs und kann derzeit vereinfacht mit 1 Euro = 2, 6 BRL angenommen werden).[18]

Bsp. Steuerpflichtiger Gewinn 1 000 000 BRL = 384 615 Euro

Abzug 9 % Sozialabgabe CSLL (steuerlich nicht abzugsfähig[19]) 90 000 BRL

Besteuerung mit 15 % IRP = 150 000 BRL

Dazu Besteuerung mit 10 % IRP für das Ergebnis über 240 000 BRL 76 000 BRL

Belastung gesamt 316 000 BRL

(Ergebnis nach Steuern 684 000 BRL)

Insgesamt ist das Ergebnis im Beispiel also mit brasilianischen Steuern/Abgaben von 31, 6 % (226 TBRL IRP plus 90 TBRL CSLL = 316 TBRL) belastet.

Alternative: Steuerpflichtiger Gewinn 5 000 000 BRL = 1 923 077 Euro

Abzug 9 % CSLL 450 000 BRL

Besteuerung mit 15 % IRP = 750 000 BRL

Dazu Besteuerung mit 10 % für das Ergebnis über 240 000 BRL 476 000 BRL

Belastung gesamt 1 676 000 BRL

(Ergebnis nach Steuern 3 324 000 BRL)

Insgesamt ist das Ergebnis...

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