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IFRS Exposure Draft "Leases": Abschaffung des wirtschaft ... / 1. Erstmaliger Ansatz und Zugangsbewertung

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Nach IAS 17 sind alle Leasingverträge bei Vertragsabschluss in Abhängigkeit von der Verteilung der Risiken und Chancen als Operating- oder Finanzierungs-Leasing zu klassifizieren.[12] Aus dieser Einstufung folgt die Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber oder – bei Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken – zum Leasingnehmer als "wirtschaftlichem Eigentümer".[13]

Für Finanzierungs-Leasingverhältnisse ergeben sich aus ED/2010/9 im Zugangszeitpunkt nur Änderungen im Hinblick auf den zu aktivierenden Vermögenswert: An die Stelle des Leasingobjekts tritt das Nutzungsrecht an diesem Vermögenswert, das mit dem Barwert der Leasingzahlungen anzusetzen ist. Außer Acht bleibt, dass dem Leasingnehmer das Leasingobjekt aufgrund der mehrheitlich übernommenen Chancen und Risiken wirtschaftlich zuzurechnen wäre; die Bilanzierung des Leasingobjekts beim Leasingnehmer aufgrund des "wirtschaftlichen Eigentums" entfällt.

Zur Ermittlung des Barwerts kann – analog zu IAS 17 – der (interne) Zinssatz verwendet werden, bei dem zu Beginn des Leasingverhältnisses die Summe der Barwerte der Mindestleasingzahlungen und des nicht garantierten Restwerts dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstands entspricht. Da dieser Zinssatz üblicherweise nur dem Leasinggeber bekannt ist, verwendet der Leasingnehmer anstelle dieses Kalkulationszinssatzes den Zinssatz, den er bei der Aufnahme von Fremdkapital zum Zwecke des Erwerbs des Vermögenswerts für die gleiche Dauer und mit der gleichen Sicherheit vereinbaren müsste.[14]

Massive Änderungen sieht der Standardentwurf für die nach IAS 17 als Operating Lease eingestuften Verträge vor, die bislang nicht in der Bilanz des Leasingnehmers abgebildet werden: Unabhängig von der Verteilung der Risiken und Chancen sind die Verpflichtungen zur Zahlung de...

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