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Holding-Strukturen zur Vermögensbildung mit Aktien(-ETFs): Wann sind Steuerwirkungen vorteilhaft zur privaten Sphäre? (BB 2023, Heft 11, S. 602)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Dieser Beitrag geht zunächst auf die Steuerwirkungen bei langfristigem Vermögensbau mit Aktien(-ETFs) im Rahmen von Holding-Strukturen im Vergleich zum Privatvermögen ein. Hintergrund ist, dass positive Steuerwirkungen einer Kapitalgesellschaft die Strukturkosten mit zunehmendem Kapital kompensieren und Ausschüttungen einer operativen Kapitalgesellschaft in das Privatvermögen im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft höheren Effektivsteuersätzen unterliegen. Die Bedeutung dieser Effekte steigt mit Zunahme des Anlagehorizontes durch den Zinses-Zins-Effekt. Hieran anknüpfend werden kritische Werte für Ausschüttungen aus einer operativen Kapitalgesellschaft bestimmt, um einen Vorteil durch den Einsatz einer Holding-Struktur zu erzielen.

I. Einleitung

"Als bedeutendstes ökonomisches Leitbild der Besteuerung gilt die Entscheidungsneutralität."[1] Inwiefern diesem theoretischen Besteuerungsziel des Staates z. B. vor dem Hintergrund der Besteuerung von Erträgen aus Investments in Kapitalbeteiligungen praktisch Rechnung getragen wird, darf hinterfragt werden. Vor allem bei langfristigem Vermögensaufbau mit Aktien(-ETFs) kompensieren die positiven Steuerwirkungen die Strukturkosten einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft im Vergleich zum Privatvermögen mit steigenden Investitionssummen und Handelsaktivitäten zunehmend.[2]

Nachdem die Autoren in einem ersten Beitrag aufgezeigt haben, dass klassische Kleinanleger langfristigen Vermögensaufbau mit Aktien-ETFs aus steuerrechtlicher Perspektive tendenziell im Privatvermögen mit thesaurierenden Titeln unter konsequenter Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrages verfolgen sollten, stehen nun semiprofessionelle Anleger im Mittelpunkt.[3] Hierunter können in Anlehnung an § 1 Abs. 19 Nr. 33 Buchst. a) KAGB Anleger subsumiert werden, die mind...

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