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Grundlagen zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft / 3.1.2 Klasse 1: Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte

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Die Klasse 1 nimmt einen Teil des Umlaufvermögens auf, und zwar den sogenannten Verkaufsbereich, einen für die Wohnungsunternehmen bedeutsamen Bereich wohnungswirtschaftlicher Tätigkeit, den Bereich der Betriebskostenabrechnung sowie der Betreuungstätigkeit, aber auch die zum Verbrauch bestimmten Vorräte sowie die geleisteten Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen, die nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind.

Bei der Betrachtung der in der Klasse 1 aufgeführten Kontengruppen 10 bis 14 zeigt sich, dass diese Gliederung auf den Produktionsprozess – wie er sich im Verlauf der Herstellung eines Bauobjektes entwickelt – abgestellt ist.

Zuerst kommen die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte ohne Bauten – jeweils unterschieden nach dem jeweiligen "Reifegrad" des Grundstücks –, dann die Bauvorbereitungskosten, die unfertigen Bauten und schließlich die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit fertigen Bauten.

Die Kontengruppen 15 und 16 betreffen die noch nicht abgerechneten Leistungen im Bereich der Betriebskostenabrechnung sowie im Bereich der Betreuungstätigkeit.

Die Kontengruppe 17 nimmt die zum Verbrauch bestimmten Vorräte auf, während die Kontengruppe 18 den geleisteten Anzahlungen vorbehalten ist.

Die Kontengruppen 11 bis 16 erhalten ihre besondere Bedeutung dadurch, dass Aktivierungen einerseits und Ausbuchungen bzw. Abwertungen andererseits über die GuV-Rechnung geführt werden und damit der betriebliche Leistungsprozess in der Erfolgsrechnung sichtbar gemacht wird. Über die "Bestandsveränderungen" der GuV-Rechnung (Kontengruppe 64) sind sämtliche Veränderungen der Kontengruppen 11 bis 16 eines Geschäftsjahres abstimmbar.

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