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Grundlagen des Internationalen Steuerrechts / 2.3 Europäisches Steuerrecht

Schäffer-Poeschel Redaktion
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Europäisches Steuerrecht Eine bedeutende und immer umfangreicher werdende Rechtsquelle des Internationalen Steuerrechts stellt das Europäische Recht dar, das auch für den Bereich der Steuern Regelungen vorhält. Die Art der Rechtserzeugung und der Geltungsbereich des Europäischen Steuerrechts unterscheiden sich vom nationalen Steuerrecht grundlegend. Üblicherweise wird zwischen primärem und sekundärem Europarecht (Gemeinschaftsrecht) unterschieden.

Das primäre Europarecht verdankt seine Entstehung den Gründungsverträgen (EGV bzw. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung aufgrund des am 01.12.2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon – konsolidierte Fassung bekannt gemacht im ABl. EG Nr. C 115 vom 09.05.2008, 47; zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Kroatien und die Anpassungen des Vertrags über die Europäische Union, des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, ABl. EU L 112/21 vom 24.04.2012, m. W. v. 01.07.2013; AEUV) und den späteren Änderungen (EEA; Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza) und umfasst auch das Gewohnheitsrecht der Gemeinschaft und die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Gemeinschaft. Das primäre Gemeinschaftsrecht erzeugt unmittelbare Rechtswirkungen für die Mitgliedsstaaten und für die Unionsbürger. Steuerlich von Bedeutung sind die europäischen Grundrechte, die zwar nicht in einem dem GG vergleichbaren Katalog verankert, aber doch verstreut im gesamten Vertragswerk garantiert sind. Zu nennen sind das allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV), das arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbot (Art. 157 AEUV), die Freiheit des Warenverkehrs (Art. 28 ff. AEUV), die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (...

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