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Grundlagen / 1 Der Kontenrahmen als Grundlage des Rechnungswesens

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Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, sämtliche Zahlungseingänge und Güterbewegungen durch systematische Erfassung zu dokumentieren (Buchführung) und daraus die Erstellung des Jahresabschlusses am Bilanzstichtag zu ermöglichen.

Darüber hinaus hat das betriebliche Rechnungswesen die Grundlagen für das Controlling zu liefern, die Wirtschafts- und Finanzplanung, die Kalkulation und Kostenüberwachung sowie letztlich die Unternehmensplanung.

Der Jahresabschluss von Wohnungsunternehmen basiert auf den durch die Formblattverordnung (Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22.September 1970, BGBl. I, S.1334, zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes vom 25.05.2009, BGBl. I, S. 1102) modifizierten Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Der Jahresabschluss wird entsprechend §§ 242ff. HGB aus der Buchführung entwickelt.

Der Kontenrahmen als Grundlage der Buchführung

Ein Kontenrahmen stellt das Ordnungsprinzip für die Buchführung dar. Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft berücksichtigt dementsprechend die besonderen Gliederungsvorschriften der Wohnungsunternehmen einerseits und die betrieblichen Abläufe in den Haupttätigkeitsbereichen von Wohnungsunternehmen andererseits. Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft hat eine lange Tradition und wurde bereits 1939 in einer Urform entwickelt. Er wird seitdem laufend an die sich ändernde Geschäftstätigkeit der Wohnungsunternehmen sowie die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, ohne dabei zu vergessen, dass gerade im Rechnungswesen wegen der Kontroll- und Planungsfunktionen Kontinuität erforderlich ist.

Der Kontenplan des einzelnen Wohnungsunternehmens

Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft ist aber nur das allgemeine Grundgliederungsge...

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