Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Gesetzliche Grundlagen / 1.1 Gesetzliche Grundlagen

Hans-Thomas Damm
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Am zweiten Januar 2016 war es zehn Jahre her, dass die Eissporthalle in Bad Reichenhall einstürzte und dabei 15 Menschen zu Tode kamen. Sie wurde im Auftrag der Stadt Bad Reichenhall in den Jahren 1971 bis 1973 nach dem Entwurf des Architekten Hans Jürgen Schmidt-Schicketanz zum Preis von 15,37 Millionen DM erbaut. An die Eishalle schlossen sich eine Schwimmhalle und ein Restaurant an, unter der Eislauffläche befand sich eine Tiefgarage. Die Dachkonstruktion bestand aus Hohlkasten-Trägern als Hauptträgern, rechtwinklig zu ihnen war das Dach mit einer sehr steifen Ausfachung versehen.[1] Anfang 2010 wurde auf einem kleinen Teilstück des vormaligen Eishallenareals eine Gedenkstätte errichtet, die am 20. November 2010 offiziell eingeweiht wurde.

Im November 2008 verurteilte das Landgericht Traunstein den Dachkonstrukteur der städtischen Halle wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe. Einen Sachverständigen und einen Architekten sprach die Große Strafkammer frei. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Tatsächlich kassierte der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch des Gutachters. In der Neuauflage des Verfahrens wurde der Angeklagte, der im Auftrag der Stadt der über 30 Jahre alten Eislaufhalle drei Jahre vor dem Einsturz in einem lt. Gericht nicht angemessen vergüteten Gutachten noch einen guten Zustand bescheinigt hatte, im Herbst 2011 abermals freigesprochen.

Im Mai 2006 wurden alle städtischen Gebäude in Bad Reichenhall auf ihre Sicherheit und den baulichen Zustand hin überprüft. Danach wurden 40 Millionen Euro in die Sicherheit, Modernisierung und den Neubau städtischer Häuser investiert.[2]

Das Ergebnis einer bundesweiten Umfrage unter etwa 700 Prüfingenieuren, die 950 Gebäude nach dem Vorfall 2006 statisch untersucht hatten, war: 52 Pr...

Dieser Inhalt ist unter anderem im WohnungsWirtschafts Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Jahreswechsel: Frohe Weihnachten
Silberne Christbaumkugeln, weisse Paeckchen mit roten Schleifen, Federn
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen sehr herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen zu danken!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren