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Gemeinnützige GmbH als Alternative zum Verein?

Susanne Kowalski
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Zusammenfassung

Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Sonderform der GmbH, die auf Zwecke des Gemeinwohls abzielt. Das ist mit steuerlichen Vorteilen, im Vergleich zu einer herkömmlichen GmbH verbunden. Rechtlich und strukturell ist diese Variante jedoch stark an die Gesellschaft mit beschränkter Haftung angelehnt. Dieser Beitrag verschafft einen groben Überblick dahingehend, was es mit der Gesellschaftsform auf sich hat, ob sie für Vereine infrage kommt und welche Vor- und Nachteile mit einer gGmbH verbunden sind.

 

Die zwei häufigsten Fallen

1. Handlungsunfähigkeit

Aufgrund unbesetzter Vorstandsposten kann ein Verein handlungsunfähig werden. Diese Gefahr birgt eine gGmbH nicht.

2. Verzögerte Prozesse

Wichtige Entscheidungen, die die Zustimmung der Mitgliederversammlung erfordern, können unter Umständen nicht zeitnah getroffen werden.

1 Gemeinnützige GmbH

Eine gGmbH ist eine bilanzierungspflichtige Kapitalgesellschaft und somit eine juristische Person in Form einer Non-Profit-Organisation. Sie unterliegt unter anderem den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie denen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und wird durch eine Geschäftsführung vertreten. Die gGmbH haftet gegenüber Dritten mit ihrem Vermögen (vgl. § 13 Abs. 2 GmbHG). Das heißt, die Gesellschafter haften in der Regel nicht persönlich.

 
Hinweis

In § 4 GmbHG heißt es: "Verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke nach den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung kann die Abkürzung ‚gGmbH’ lauten."

Wie der Name bereits andeutet, setzt eine gemeinnützige GmbH das Verfolgen gemeinnütziger Zwecke voraus. In diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff Social Entrepreneurship verwendet. Social Entrepreneurship kann man weitläufig mit "Sozialunternehmertum" übersetzen. Darunter fällt unternehmerische Tätigkeit, die sich für das Gemeinwohl eins...

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