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GdW: Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in ... / 7.11 Weitere Fälle

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Versorgt der Vermieter eine vermietete Wohnung gesondert mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, zum Beispiel mithilfe einer Gasetagenheizung oder eines Wärmeliefervertrages, ermittelt er den Kohlendioxidausstoß der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. In diesem Fall ist der Vermieter Vertragspartner der Energie- oder Wärmelieferung und die Kosten werden mit der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt.

Vermietet der Vermieter in einem Gebäude mehrere Wohnungen mit gesonderter oder zentraler Versorgung mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser, ist deren Gesamtwohnfläche maßgeblich (für die Ermittlung des Kohlendioxidausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr). Dies sind Gebäude, in denen sowohl Energielieferverträge für den Vermieter als auch für den Mieter bestehen, zum Beispiel ein Teil auf eine zentrale Heizung umgestellte Wohnungen und ein paar noch über Gasetagenheizung versorgte Wohnungen. Die Aufteilung der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter richtet sich dann nach der zugrunde zu legenden Wohnfläche.

Ist ein Abrechnungszeitraum von unter einem Jahr vereinbart, so sind die Werte der Einstufungstabelle in der Anlage anteilig zu kürzen.

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