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Fahrtkostenzuschüsse / 2.2.3 Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschland-Ticket

Rainer Hartmann
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Zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse zu Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen nach dem Gesetzeswortlaut max. bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten steuerfrei bleiben. Folglich können sich lohnsteuerliche Nachteile ergeben, wenn der Arbeitnehmer das Deutschland-Ticket erwirbt und vom Arbeitgeber einen höheren Zuschuss bekommt, als das Ticket kostet. Bei der Gewährung des Deutschland-Tickets als Jobticket gilt genauso wie beim Arbeitgeberzuschusses zum Ticket der Preisnachlass von 5 %, wenn der Arbeitgeberzuschuss mind. 15,75 EUR (= 25 % von 63 EUR) beträgt. Somit errechnet sich der steuerfreie Höchstbetrag mit monatlich 59,85 EUR (= 63 EUR – 3,15 EUR). Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschland-Ticket von mehr als 59,85 EUR sind in Höhe des übersteigenden Betrags lohnsteuerpflichtig.

Arbeitgeberzuschuss (interaktive Grafik)

 
Praxis-Tipp

Fahrtkostenzuschuss auf max. 59,85 EUR deckeln

Zahlt der Arbeitgeber bisher höhere steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, weil für die monatlichen Fahrscheine höhere Beträge angefallen sind, empfiehlt es sich, die Zahlungen auf den Maximalbetrag von 59,85 EUR zu reduzieren. Dadurch kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerpflicht für die betriebliche Kostenbeteiligung an den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vermeiden.

 
Praxis-Beispiel

Höhere Arbeitgeberzuschüsse als 59,85 EUR

Ein Industrieunternehmen trägt für seine Mitarbeiter on top die Hälfte der Kosten für die Monatskarte des städtischen Verkehrsverbunds von 130 EUR. Im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung erhält der Arbeitnehmer deshalb zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen steuerfreien Zuschuss von 60 EUR. Für Lohnzahlungszeiträume ab Januar 2026 nutzen die Arbeitnehmer das Deutschland-Ticket für den arbeitstäglichen Weg zur Arbeit. Die...

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