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EuGH: Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit

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Einführung

EuGH, Urteil vom 17.3.2015, C-533/13, Auto- ja Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ry gegen Öljytuote ry, Shell Aviation Finland Oy; ECLI:EU:C:2015:173

Volltext des Urteils: BBL2015-1150-1 unter www.betriebs-berater.de

1 Tenor

Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit ist dahin auszulegen,

– dass er nur an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats gerichtet ist, indem ihnen eine Überprüfungsverpflichtung auferlegt wird, damit sie sicherstellen, dass etwaige Verbote und Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit gerechtfertigt sind, und

– dass er daher die nationalen Gerichte nicht verpflichtet, alle Bestimmungen des nationalen Rechts unangewendet zu lassen, die Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit enthalten, die nicht aus Gründen des Allgemeininteresses im Sinne von Art. 4 Abs. 1 gerechtfertigt sind.

2 Aus den Gründen

 

Rz. 1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. L 327, S. 9).

 

Rz. 2

Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Auto- ja Kuljetusalan Työntekijäliitto AKT ry (im Folgenden: AKT), einer Gewerkschaft, auf der einen Seite und der Öljytuote ry, einem Arbeitgeberverband, und der Shell Aviation Finland Oy (im Folgenden: SAF), einem Unternehmen, das Mitglied dieses Verbands ist, auf der anderen Seite wegen Leiharbeitnehmern, die von SAF beschäftigt wurden. . . .

Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

 

Rz. 12

SAF ist ein Unternehmen, das auf mehreren Flughäfen in Finnland Treibstoff liefert. Seine Arbeitnehmer betanken die Flugzeuge und führen Qualitätskontrollen und andere Assistenztätigkeiten an den Flugzeugen auf diesen Flughäfen durch.

...

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