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Erläuterungen des Inhalts der Kontenrahmen-Klassen / 26 Wertpapiere

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260 Anteile an verbundenen Unternehmen
262 Sonstige Wertpapiere

Im Gegensatz zu den Gruppen 080 "Anteile an verbundenen Unternehmen", 082 "Beteiligungen" und 085 "Wertpapiere des Anlagevermögens" sind hierunter nur diejenigen Wertpapiere zu erfassen, die der vorübergehenden ertragbringenden Anlage von flüssigen Mitteln dienen und jederzeit veräußerbar sind oder kurzfristig eingelöst werden.

260 Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen sind in der Regel im Anlagevermögen zu erfassen (vgl. Gruppenkonto 080). Ausnahmsweise sind sie hier zu erfassen, wenn sie nicht der Daueranlage dienen.

262 Sonstige Wertpapiere

Hierunter sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nicht zu einem anderen Posten gehören und jederzeit veräußerbar sind. Hierzu gehören z. B. Anteile an Investmentfonds, Bundesanleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe und Bundesschatzbriefe. Sparbriefe sind hingegen bei Kontengruppe 27 "Flüssige Mittel" zu erfassen.

Fällige Zins- und Dividendenscheine sind in jedem Fall unter der Kontengruppe 25 "Sonstige Vermögensgegenstände" auszuweisen.

Notwendige Wertkorrekturen aufgrund handelsrechtlicher Bewertungsvorschriften werden über das Konto 878 bzw. 6611 vorgenommen. Veräußerungsgewinne sind unter Konto 6697, Veräußerungsverluste unter Konto 867 zu erfassen.

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