Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Entgeltfortzahlung [Stand 2023]

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Zusammenfassung

 
Begriff

Entgeltfortzahlung bezeichnet die vorwiegend gesetzlich geregelten Durchbrechungen des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn". Dies betrifft insbesondere die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (einschließlich der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation) sowie die Feiertagsentgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) und die Regelungen der Arbeitsverhinderung nach den § 615 und § 616 BGB. Ansprüche auf Entgeltfortzahlung können sich daneben aus Tarifverträgen ergeben; auch der Anspruch auf Urlaubsentgelt ist eine Form der Entgeltfortzahlung im weiteren Sinne. Im Beitrag werden die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Feiertagslohnfortzahlung, der Annahmeverzug, die Arbeitsverhinderung sowie die Entschädigungsregelungen nach dem Infektionsschutzgesetz behandelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" ergibt sich aus § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB. Ausnahmen enthalten das EFZG sowie § 616 BGB, im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie greifen u.U. § 56 IfSG, § 45 SGB V.

Lohnsteuer: Einzelheiten zum steuerlichen Arbeitslohnbegriff regeln § 19 Abs. 1 EStG, § 2 LStDV. Da das Einkommensteuergesetz insbesondere eine nur beispielhafte Aufzählung enthält, ergänzen R 19.3–19.8 LStR sowie H 19.3–19.8 LStH die gesetzlichen Bestimmungen.

Sozialversicherung: Rechtsgrundlagen sind das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), das SGB IX (zum betrieblichen Eingliederungsmanagement) und das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG – zum Ausgleichsverfahren zwischen Arbeitgebern und Krankenkasse).

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall pflichtig pflichtig

Arbeitsrecht

1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

1.1.1 Anspruchsberechtigte Personen

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsf...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Prüf Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren