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Entfernungspauschale [Stand 2024]

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Zusammenfassung

 
Die wichtigsten Punkte LSt-Pflicht SV-Pflicht
  • Arbeitgeberersatz der Entfernungspauschale

    *Nein, bei Pauschalbesteuerung mit 15 %

Ja Ja/Nein*
 

Gesetze, Vorschriften, Entscheidungen

Lohnsteuer: Die Regelungen zur Ermittlung der Entfernungspauschalen finden sich in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Nr. 5 und Abs. 2 EStG, in R 9.10 LStR und R 9.11 LStR sowie im BMF, Schreiben v. 31.8.2009, IV C 5 - S 2351/09/10002, DOK 2009/0534694.

Lohnsteuer

1 Allgemeines

Mit dem Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.4.2009 (BGBl. I Seite 774, BStBl I Seite 536) wurde die Gesetzeslage zur Entfernungspauschale von 2006 rückwirkend ab 1.1.2007 fortgeführt. Die Neuregelung zu den Entfernungspauschalen ab 2007 und das BMF-Schreiben vom 1.12.2006 (BStBl I Seite 778) sind damit überholt (weitere Einzelheiten s. aktualisiertes BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale ab 2007 v. 31.8.2009, BStBl I S. 891).

2 Höhe der Entfernungspauschale

Für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte können unabhängig von dem tatsächlich benutzten Verkehrsmittel 0,30 EUR pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Neben der Benutzung von Pkw, Moped, Motorroller oder Motorrad für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommt die Entfernungspauschale auch zum Ansatz, wenn der Weg zu Fuß, als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Flugstrecken sind explizit ausgenommen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG). Als Werbungskosten können hier nur die tatsächlich entstandenen Aufwendungen abgesetzt werden.

Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ist für folgende Fälle auf einen Höchstbetrag von 4.500 EUR begrenzt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG):

  • bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Ausnahme s. u.),
  • bei Benutzung von Motorrad, Motorroller...

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