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Energiesicherungsgesetz (EnSiG)

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Hier gelangen Sie zum Energiesicherungsgesetz.

 

 

 
Fassung 23.06.2023
Fundstelle BGBl. I Nr. 167 vom 26.06.2023
Änderung § 17b
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Es wird eine Regelung zur Übertragung von Vermögensgegenständen eingefügt. Darin wird die Befugnis zur Übertragung von Vermögenswerten bei Treuhandverwaltung geregelt.

 

 
Fassung 20.12.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 54 vom 23.12.2022 S. 2560
Änderung § 29
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die Vorschrift zu Erleichterungen zur Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen wird angepasst. Solange Stabilisierungsmaßnahmen beansprucht werden, können sich Manager/die Geschäftsleitung keine Boni o. Ä. auszahlen.

 

 
Fassung 25.11.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 46 vom 30.11.2022 S. 2102
Änderung Diverse §§
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz

Mehrere Verordnungsermächtigungen werden ergänzt bzw. angepasst.

Die Regelung zur Entschädigung für Solidaritätsmaßnahmen für Erdgas wird aufgehoben.

Es wird eine Norm zur Enteignung von beweglichen Sachen eingefügt. Diese kann zur Sicherung der Energieversorgung erfolgen.

 

 
Fassung 28.10.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 40 vom 03.11.2022 S. 1902
Änderung §§ 31, 32
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Es wird eine Regelung zur Besteuerung eingefügt. Dies betrifft die Anwendung des Stabilisierungsfondsgesetzes.

 

 
Fassung 08.10.2022
Fundstelle BGBl. I Nr. 37 vom 12.10.2022 S. 1726
Änderung Diverse §§
Bedeutung für den Arbeits- und Umweltschutz Die behördlichen Möglichkeiten zur Verhängung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes werden erweitert und verschärft. Es kann insbesondere nunmehr ein Zwangsgeld bis zu 100.000 EUR auferlegt werden. Die Möglichkeit der Beschränkung von Leistungsverweigerungsrechten aufgrund des Ausfalls kontrahierter Liefermengen...

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