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Endlich da: Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht (BB 2024, Heft 16, S. 874)

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Zusammenfassung

 
Überblick

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ordnet die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte in der Europäischen Union (EU) grundlegend neu und stellt eine signifikante Ausweitung der Unternehmensberichterstattung dar. Künftig müssen zahlreiche Unternehmen (oft erstmalig) über Nachhaltigkeitsaspekte in standardisierter Form berichten. Zudem ist eine verpflichtende Prüfung dieser Informationen vorgesehen. Der am 22.3.2024 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichte Referentenentwurf (RefE) zur Umsetzung der CSRD stellt nun den Auftakt des legislativen Prozesses in Deutschland dar. Im nachfolgenden Beitrag werden die wesentlichen Inhalte des RefE dargestellt und kritisch gewürdigt.

I. Einleitung

Am 22.3.2024 hat das BMJ den lange erwarteten RefE zur Umsetzung der CSRD veröffentlicht.[1] Die CSRD[2] stellt eine Zäsur in der Unternehmensberichterstattung dar, weitet sie doch die Berichtspflichtigen und -pflichten über Nachhaltigkeitsaspekte in der Europäischen Union (EU) signifikant aus. In Deutschland werden damit die gegenwärtig geltenden, durch das Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)[3] in nationales Recht umgesetzten Vorschriften der Non-Financial Reporting Directive (NFRD)[4] im Wesentlichen abgelöst. Der RefE sieht weitestgehend eine 1:1-Umsetzung der CSRD vor.[5]

Die CSRD ist bis zum 6.7.2024 in deutsches Recht zu transformieren. Angesichts des noch ausstehenden legislativen Prozesses ist dies für den Gesetzgeber sehr ambitioniert. Für die betroffenen Unternehmen ergeben sich Rechtsunsicherheiten und kurze Reaktionszeiten bei der Erstanwendung der neuen Vorschriften – neben den bestehenden Herausforderungen bei der Implementierung der neuen Anforderungen. Den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft beziffe...

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