Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

DRS 21 "Kapitalflussrechnung": kein ganz großer Wurf – U ... / I. Einleitung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die im operativen Cashflow abgebildete Innenfinanzierungskraft des Unternehmens stellt eine Kennzahl von hoher Bedeutung für die Abschlussanalyse und Bonitätsbeurteilung dar. Die Fähigkeit, aus der Geschäftstätigkeit Zahlungsströme zu generieren, deutet auf eine positive dynamische Finanzlage sowie auch auf ein erfolgreiches Geschäftsmodell hin. Daher ist es völlig unverständlich, weshalb das DRSC trotz Hinweisen in den Stellungnahmen zum E-DRS 28 im DRS 21[1] an dem Konzept festgehalten hat, die Zahlungsströme des Finanzergebnisses aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit herauszunehmen und auf die Investitions- und Finanzierungstätigkeit zu verteilen. Bei dem Versuch einer klaren Zuordnung unterlaufen dem DRSC mehrere Ungenauigkeiten und Fehler, insbesondere bei der Berücksichtigung von Pensionsverpflichtungen und Ertragsteuern, die die Interpretation erschweren, bis hin zu falschen Bezeichnungen in der vorgeschriebenen Mindestgliederung.

Dabei ist der grundsätzliche Ansatz, die Fülle an Zuordnungswahlrechten im DRS 2 zu beseitigen, zunächst sehr zu begrüßen. Auch die Bestimmung des Finanzmittelfonds und dessen Überleitung von dem Beginn auf das Ende der Periode ist sinnvoll. Bezüglich der Darstellung des operativen Cashflows erlaubt das DRSC weiterhin die indirekte Methode, bei der ausgehend vom Periodenergebnis vielerlei Korrekturzeilen nötig sind, die für eine Interpretation der Daten wenig hilfreich sind. Hier fehlte der Mut, wie international diskutiert, die direkte Darstellung des Cashflows zu präferieren.[2]

Der vorliegende Beitrag baut auf dem 2013 in dieser Zeitschrift veröffentlichten Aufsatz der Autoren zu E-DRS 28 auf, hebt lediglich die Änderungen zum E-DRS 28 hervor und würdigt die wichtigsten (verbliebenen) Problempunkte im Kontext des Informatio...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Jahreswechsel: Frohe Weihnachten
Silberne Christbaumkugeln, weisse Paeckchen mit roten Schleifen, Federn
Bild: MEV Verlag GmbH, Germany

Das Jahr 2025 neigt sich dem Ende zu. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen sehr herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen zu danken!


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren