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Die Woche im Blick (BB 2023, Heft 28, S. 1621)

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Im Blickpunkt

 
Bekanntermaßen obliegt der Steuervollzug den Ländern. Zum Verfahren der Festsetzung und Erhebung der Steuern stellte die Fraktion DIE LINKE eine kleine Anfrage, auf die die Bundesregierung mit Drs. 20/7292 geantwortet hat. Es ergeben sich einige interessante Details. So ist zu erfahren, dass sich die Besetzung in den Finanzämtern der Länder – Stand 31.12.2021 – von 97 188, 75 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auf 97 603, 24 VZÄ zum 31.12.2022 erhöht hat. Auch die VZÄ beim BZSt stieg im gleichen Zeitraum von 1 906, 1 auf 1 957, 4. Die nicht besetzten Planstellen bei den Finanzämtern verringerten sich von 7 363, 37 VZÄ auf 6 956, 11, beim BZSt von 349, 9 VZÄ auf 302, 6 VZÄ. Die Zahl der Betriebsprüfer bei den Finanzämtern blieb fast gleich, nämlich 12 894, 87 VZÄ zu 12 897, 10 VZÄ. Lediglich beim BZSt verringerte sich die Prüferanzahl von 416, 3 auf 404, 7 VZÄ. Die Zahl der Fahndungsprüfer lag zum 31.12.2021 bei 2 478 VZÄ und zum 31.12.2022 bei 2 498 VZÄ. Im Jahr 2022 lag die Prüfquote gestaffelt nach Größenklassen: Großbetriebe 17, 5 %, Mittelbetriebe 4, 8 %, Kleinbetriebe 2, 4 % und Kleinstbetriebe 0, 8 %. Interessant sind auch die Angaben zu den festgestellten Mehrergebnissen der Außenprüfungen. So betrugen die durch die Betriebsprüfung festgestellten Mehrsteuern bei der Umsatzsteuer 1 304 279 399 Euro bei einem Steueraufkommen von 198 200 650 794 Euro = 0, 66 %, bei der Einkommensteuer 2 076 849 208 Euro bei einem Steueraufkommen von 77 411 016.830 = 2, 68 %, bei der Körperschaftsteuer 2 601 286 003 Euro bei einem Steueraufkommen von 46 333 812 785 Euro = 5, 61 % und bei der Gewerbesteuer 2 718 659 957 Euro bei einem Steueraufkommen von 70 243 625 814 Euro = 3, 87 %. Im Jahr 2022 wurden 9 837 Steuerstrafverfahren von den Staatsanwaltschaften und Gerichten abgeschlossen. Ein...

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