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Die Woche im Blick (BB 2022, Heft 04, S. 129)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Das Bundeskartellamt hat die Prüfung von zwei verschiedenen Unternehmenskooperationen und Nachhaltigkeitsinitiativen abgeschlossen (s. Meldung BKartA vom 18.1.2022): eine Initiative des deutschen Einzelhandels und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zu existenzsichernden Löhnen im Bananensektor sowie aktuelle Pläne zur Erweiterung der Initiative Tierwohl auf die Rindermast. Diese Überprüfungen seien Teil des Angebotes des Amtes, Unternehmen mit Blick auf Kooperationen zu beraten und gerade bei Nachhaltigkeitsstrategien Hinweise darauf zu geben, wie diese in das Wettbewerbsrecht eingebettet werden können. Nachhaltigkeitsinitiativen bestehen oft aus Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Unternehmen über wettbewerbsrelevante Themen, wie Preise und Konditionen, so dass auch die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Das Kartellrecht steht Kooperationen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nicht im Wege – ganz im Gegenteil. Funktionierender Wettbewerb ist Teil der Lösung, denn Nachhaltigkeit braucht Innovationen, die wiederum nur unter Wettbewerbsbedingungen entstehen. Wenn eine Kooperation den Wettbewerb beschränkt, muss sie sich am Kartellrecht messen lassen. Unsere Zusammenarbeit mit verschiedenen Initiativen zeigt allerdings, dass das Kartellrecht hinreichend flexibel ist, um Nachhaltigkeitsinitiativen insbesondere bezüglich gemeinsamer Standards zu unterstützen und dabei auf faire und transparente Rahmenbedingungen zu achten. Aber es gibt auch Grenzen. Die Kooperationen müssen der Nachhaltigkeit auch wirklich dienen und dürfen nicht nur darauf abzielen, die Marge des einen oder anderen Unternehmens zu erhöhen." Mit dem Thema "Kartellrecht ...

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