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Die Woche im Blick (BB 2018, Heft 51/52, S. 3029)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Über die im "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (vormals "JStG 2018") vorgesehenen Regeln für Online-Marktplätze wurde im BB bereits mehrfach berichtet. Die Probleme in der Praxis werden sich bald zeigen: Wann z. B. ist eine Online-Plattform oder eine andere Form des Internet-Auftritts erfasst? Der Begriff "Betreiber elektronischer Marktplätze" in § 25e Abs. 5, 6 UStG n. F. bedarf absehbar einer Konkretisierung. Der Wortlaut umfasst theoretisch jede Form von Werbung oder Vermittlung (z. B. Preisvergleichsseite) und selbst Nicht-Unternehmer als Betreiber. Unklar ist insbesondere, wann eine Website es ermöglicht, Umsätze auszuführen. Auch die Finanzverwaltung wird mit erheblichem Mehraufwand rechnen müssen, da die erforderlichen Steuerbescheinigungen in Papierform ausgestellt werden müssen. Wäre ein Online-Verfahren nicht zeitgemäßer? Zudem sollten noch nicht in Deutschland registrierte Händler die Registrierung schnellstmöglich nachholen, da sie sonst Gefahr laufen, auf dem elektronischen Marktplatz gesperrt zu werden. Zu diesen und anderen Fragen der praktischen Umsetzung dieses Teils des Gesetzes wird am 5.2.2019 ein BB-Workshop unter dem Thema "Brennpunkte Umsatzsteuer im JStG 2018" im Verlagsgebäude in Frankfurt am Main veranstaltet. Insbesondere wird darauf eingegangen, dass erstmals der Begriff Gutschein gesetzlich definiert wird. Weitere Schwerpunkte sind die Marktplatzhaftung im Online-Warenhandel und die Anpassung aufgrund der E-Commerce-Richtlinie. Ferner werden Fallgestaltungen vorgestellt, die u. U. als Gestaltungsmissbrauch qualifiziert werden könnten. Weitere Details und die Anmeldung zum Workshop sind auf der Homepage des Verlags zu finden.

Udo ...

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