Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Die Woche im Blick (BB 2018, Heft 34, S. 1941)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einführung

Im Blickpunkt

 
In einer Studie von August 2018 hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Entwicklung der kommunalen Realsteuern 2005 bis 2017 untersucht, wie der PM vom 8.8.2018 zu entnehmen ist. Im Ergebnis haben 60 Prozent der Gemeinden in den letzten fünf Jahren die Grundsteuer erhöht, 53 Prozent die Gewerbesteuer. Bürger in Hessen, NRW und dem Saarland sind durch die Grundsteuer B besonders belastet, NRW-Kommunen mit den bundesweit höchsten Hebesätzen bei Grund- und Gewerbesteuer. Kaum noch Erhöhungen waren in Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg zu verzeichnen. Die Gewerbesteuer stieg weniger stark als die Grundsteuer: Auch wenn 53 Prozent der Gemeinden ihren Gewerbesteuersatz erhöht haben, stieg der bundesweite durchschnittliche Hebesatz aber nur von 347 auf 362 Prozent, also um 15 Prozent. Die Grundsteuer stieg in demselben Zeitraum fast doppelt so stark: um 29 Prozentpunkte. Die deutschen Kommunen konnten in den vergangenen Jahren einen großen Schritt in Richtung finanzielle Gesundung machen: Von 2015 bis 2017 stiegen die Steuereinnahmen der Gemeinden um 13 Prozent, der Finanzierungsüberschuss lag im vergangenen Jahr mit 10 Mrd. Euro so hoch wie nie zuvor, die Verschuldung sank um ein Prozent. Möglich gemacht haben diese positive Entwicklung – so die Auffassung von Ernst & Young – zum einen die gute Konjunktur und zum anderen die kräftigen Steuererhöhungen der vergangenen Jahre. Diese Ergebnisse dürften in der politischen Diskussion über eine Reform der Grundsteuer bzw. der Gewerbesteuer erhebliches Gewicht haben.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

Entscheidungen

EuGH: Entstehung und Umfang des Rechts auf Vorsteuerabzug

Die Art. 167 und 168 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren