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Die Woche im Blick (BB 2018, Heft 15, S. 769)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Immer mehr Unternehmen in Deutschland sind aktivistischen Investoren und möglichen Attacken von Leerverkäufern ausgesetzt. Weil der überwiegende Teil deutscher Unternehmen unzureichend darauf vorbereitet ist, haben Aktivisten zunehmend leichtes Spiel, ihren Einfluss geltend zu machen. Das ist das Ergebnis der Studie "Investor Activism" des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen e. V. (BUJ) gemeinsam mit Corporate Legal Insights (CLI) und der Wirtschaftskanzlei CMS (s. PM CMS vom 19.3.2018). An der repräsentativen Studie haben 102 Rechtsabteilungen von Aktiengesellschaften in Deutschland teilgenommen. "Die Studie zeigt eindrucksvoll, dass sich viele Unternehmen in Deutschland stärker mit aktivistischen Investoren auseinandersetzen sollten. Es fehlt allerdings die notwendige Aufmerksamkeit, um eine Umgestaltung des Unternehmens von außen zu verhindern", so BUJ-Präsident Götz Kaßmann. Der Frage "Rechtsschutzlücken bei Short Seller-Attacken – und wenn ja, welche?" geht auch Mülbert in seinem ZHR-Editorial in Heft 2/2018 nach, das am 12.4.2018 erscheint. Er appelliert an potenziell betroffene Unternehmen, sich bereits im Vorfeld durch geeignete Maßnahmen auf Short Seller-Attacken vorzubereiten, um im Fall der Fälle durch eine koordinierte öffentlichkeitswirksame Informationspolitik zeitnah reagieren zu können.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

Entscheidungen

BGH: Feststellungen zur Insolvenztabelle entfalten bei Insolvenz über das KG-Vermögen auch Rechtskraft gegenüber einem Kommanditisten

a) Zur substantiierten Darlegung einer Forderung gegen den Kommanditisten nach § 171 Abs. 2, § 172 Abs. 4 HGB ist es ausreichend, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenztabelle mit festgestellten Forderungen vorlegt, die nicht aus der Insolvenzmasse befriedigt werden kö...

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