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Die Woche im Blick (BB 2017, Heft 14, S. 789)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt die Subsidiaritätsrügen aus Deutschland, Frankreich und Österreich gegen das von der EU-Kommission vorgeschlagene Dienstleistungspaket. Nach den sehr weitgehenden Vorschlägen der Kommission sollen die Mitgliedstaaten unter anderem dazu verpflichtet werden, vor dem Erlass neuer beruflicher Regelungen oder deren Änderung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach einem detailliert vorgegebenen Prüfschema durchzuführen. Nach Auffassung der BStBK verstößt der EU-Vorschlag gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil er die höchstrichterlich verbriefte Entscheidungsprärogative der Mitgliedstaaten faktisch zunichtemacht. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Kommission kein milderes Mittel in Erwägung ziehe, um den Binnenmarkt anzutreiben. Außerdem kritisiert die BStBK, dass die kumulativen Auswirkungen in Verbindung mit dem Vorschlag zum Notifizierungsverfahren nicht berücksichtigt würden. BStBK-Präsident Dr. Raoul Riedlinger: "Die geplante Verhältnismäßigkeitsprüfung rüttelt an den Fundamenten des Berufsstands der Steuerberater, da sie die Vorbehaltsaufgaben, den Titelschutz, die obligatorische Kammermitgliedschaft und die Kapitalbindung auf den Prüfstand stellt. Diesem Vorhaben treten wir entschieden entgegen." Für die BStBK sind gerade die Vorbehaltsaufgaben ein Garant für Verbraucherschutz und Bürokratieentlastung. Denn nur wer die anspruchsvolle Prüfung zum Steuerberater bestanden hat, erhält seine Zulassung und darf z. B. die Einrichtung der Buchführung (Finanz- und Lohnbuchhaltung), Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Vorbereitung und Mitwirkung bei Jahresabschlussarbeiten für Mandanten wahrnehmen. Davon profitieren Verbraucher und Bürokratie gleichermaßen, denn eine kompetente Beratung und ordnungsge...

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