Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Die Woche im Blick (BB 2017, Heft 05, S. 213)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einführung

Im Blickpunkt

 
Im Rahmen des 14. Deutschen Finanzgerichtstags am 23.1.2017 in Köln, der dem Thema "Steuergerechtigkeit und Steuervollzug" gewidmet war, referierte Dr. Franziska Peters, Richterin am FG Münster, zu aktuellen Entwicklungen im Bereich der digitalen Außenprüfung. U. a. ging sie dabei auf die sog. "summarische Risikoprüfung" (SRP) ein, die die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen zunehmend anwendet. Sie wertet dabei Buchführungsdaten aus, stellt Ergebnisse graphisch dar und ermittelt Abweichungen zwischen "Beobachtung" und "Erwartung". Abweichungen hat der Steuerpflichtige zu erläutern. Die Finanzverwaltung macht davon v. a. bei der Ermittlung von Prüffeldern, bei der Verprobung erklärter Umsätze und Gewinne, bei der Schätzung der Höhe nach und beim Nachweis vorsätzlicher Einnahmeverkürzungen Gebrauch. Die Referentin sieht Anlass zur Kritik: So liege eine faktische Beweislastumkehr entgegen § 158 AO vor; rechnerische und graphische Ergebnisse stellten per se keine Besteuerungsgrundlagen dar, die Quantilschätzung (dazu FG Berlin-Brandenburg, 5 V 5089/16) entfalte ebenso eine Hebelwirkung wie der Zeitreihenvergleich, und Doppelverkürzungen würden mit dieser Methode nicht aufgedeckt. Argumente, die im Rahmen von Außenprüfungen und ggf. sogar im Rahmen von Rechtsmittelverfahren vorgetragen werden sollten. Jedenfalls hat die Referentin klar zum Ausdruck gebracht, dass Finanzgerichte den Darlegungen der Finanzverwaltung im Rahmen der SRP nicht "blind" folgen.

Udo Eversloh, Resortleiter Steuerrecht

Entscheidungen

EuGH-Schlussanträge: Mutter-Tochter-Richtlinie – Quellensteuer auf abfließende Dividenden – Verhinderung von Steuerumgehungen

Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:

Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 90/435/EWG und Art. 43 EG in Verbindung mit...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren