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Die Woche im Blick (BB 2016, Heft 39, S. 2355)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Die geplante Ausweitung des Mutterschutzes stößt bei Arbeitnehmerverbänden trotz Änderungswünschen auf prinzipielle Zustimmung (hib-Meldung vom 19.9.2016). Den Arbeitgeberverbänden geht der von Bundesfamilienministerin vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechtes (18/8963) jedoch zu weit. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über die Gesetzesvorlage am Montag deutlich. Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte, dass der Gesetzentwurf für Betriebe zu zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Belastungen führen würde, Rechtsunsicherheit schaffe und beschäftigungshemmend wirke. Zudem gehe er weit über die europäische Mutterschutzrichtlinie hinaus. Ein wirksamer Mutterschutz sei auch den Unternehmen ein wichtiges Anliegen, sagte Plack. Allerdings müsse Mutterschutz auch für alle Betriebsgrößen verhältnismäßig sein. Deshalb sei die Regelung, nach der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit vornehmen müssen, unabhängig davon, ob diese von einer Frau oder einem Mann, ausgeübt werde, abzulehnen.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

Entscheidungen

BAG: Insolvenzsicherung bei Kapitalleistungen – Reichweite von § 7 Abs. 1a Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Altersversorgung durch den Pensions-Sicherungs-Verein nur insolvenzgeschützt, wenn der Anspruch darauf bis zu zwölf Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar auf Leistungen, die nach der Versorgungsregelung als Kapitalleistungen und nicht als Renten zu erbringen sind.

Dies hat der Dritte Senat des BAG heute entschieden. Der im Jahr 1949 geborene Kläger war langjährig bei der späteren Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Dort bestand eine Versorgungsordnung,...

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