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Die Woche im Blick (BB 2016, Heft 37, S. 2198) / Einführung

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Im Blickpunkt

 
Im Zeitraum zwischen dem 1.9.2016 und dem 31.10.2016 erfolgt die Regelabfrage für das Kirchensteuerabzugsverfahren (KiStAM). Dem sollten ausschüttende Kapitalgesellschaften Aufmerksamkeit schenken. Die Kirchensteuerabzugsverpflichteten müssen beim BZSt abfragen, ob ihre Anteilseigner zum Stichtag 31.8.2016 kirchensteuerpflichtig sind. Diese Daten dienen als Grundlage für den Einbehalt und die Abführung der Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer im Folgejahr (2017). In Kürze erscheint dazu ein gleichlautender Ländererlass zur Regelabfrage beim Kirchensteuerabzugsverfahren, der etliche Befreiungen und Erleichterungen für die betroffenen Kapitalgesellschaften enthält. Nicht aktiv werden müssen danach Kapitalgesellschaften, die im Folgejahr (2017) keine kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung vornehmen, sowie Ein-Mann-Gesellschaften, wenn deren Allein-Geschäftsführer konfessionslos ist oder keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. S. dazu auch die PM des DStV vom 1.9.2016 auf der Homepage des Verbandes www.dstv.de. Kathrin Gotthold,

Kathrin Gotthold, Redakteurin Steuerrecht

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