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Die Woche im Blick (BB 2016, Heft 22, S. 1281)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Die EU-Kommission hat am 23.5.2016 ihren Bericht über den digitalen Fortschritt und den Stand der digitalen Leistungsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten im internationalen Vergleich veröffentlicht. Der Bericht über einen neuen internationalen Index (iDESI), zeigt, dass die digitalen Spitzenreiter in der EU (Schweden, Dänemark und Finnland) auch die globalen Spitzenreiter sind, gefolgt von Südkorea und den Vereinigten Staaten. Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für den digitalen Binnenmarkt, sagte laut Nachricht der Kommission vom 23.5.2016: "Die Ergebnisse zeigen, dass beim Online-Handel noch viel Luft nach oben ist. Wir werden demnächst eine Reihe von Vorschlägen vorlegen, die den Online-Handel in der EU steigern werden. Das heißt, dass es keine Hürden mehr geben soll, die Unternehmen vom grenzüberschreitenden Handel abhalten und verhindern, dass Menschen von den besten Online-Angeboten profitieren." Bereits am 9.12.2015 hat die Kommission zum einen den Entwurf einer Richtlinie betreffend den Online-Warenhandel (vgl. dazu Stiegler/Wawryka, BB 2016, 903) und zum anderen den Entwurf einer Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte vorgestellt. Graf von Westphalen geht in Heft 24 der Frage nach, ob die in Art. 14 der Richtlinie 2015/634 enthaltene Vorschrift auf Schadensersatz zugunsten des Verbrauchers im Fall einer Vertragsverletzung des Anbieters digitaler Inhalte den dogmatischen und auch praktischen Anforderungen hinreichend entspricht, um im Ergebnis eine Vollharmonisierung innerhalb der allgemeinen Schadensersatzregel des § 249 BGB sicherzustellen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

Entscheidungen

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