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Die Woche im Blick (BB 2016, Heft 15, S. 853)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Es ist ziemlich genau sieben Jahre her, da zählte der damalige deutsche Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Schweiz an: "Die Kavallerie in Fort Yuma muss nicht immer ausreiten, manchmal reicht es, wenn die Indianer wissen, dass sie da ist", sagte er im März 2009 bei einem Treffen mit seinen G20-Kollegen. Und forderte die Schweiz auf, gegen Schwarzgeld und Steuerhinterziehung vorzugehen. Der beliebte Bankenstandort hat sein lange gehütetes Geheimnis so gut wie abgeschafft. 80 Länder haben sich mittlerweile darauf geeinigt, ab Januar 2017 Kontodaten auszutauschen. Es wird nicht leichter für Steuerhinterzieher. Ein Übriges tun Whistleblower, die brisante Daten an Medien oder Behörden weitergeben – zuletzt die "Panama-Papers". Die Daten einer panamaischen Wirtschaftskanzlei, die eine anonyme Quelle an ein internationales Recherche- und Reporter-Netzwerk weitergeben hat, dem "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR angehören, lassen derzeit vielen kalte Schauer über den Rücken laufen. Sie geben detailliert Auskunft über ein weltweites Netz aus Briefkastenfirmen. Noch ist unklar, welche strafrechtliche Relevanz die Informationen haben. Ein Briefkasten in Panama, eine Offshore-Firma auf den Cayman Islands, Curacao oder auch Jersey – grundsätzlich ist das nicht illegal. Und dennoch: Teils eignet sich genau so etwas hervorragend für kriminelle Zwecke. Eine nicht zu unterschätzende Aufgabe ist es denn auch, bestmöglich sicher zu stellen, dass Konstruktionen nicht zur Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Terrorfinanzierung oder für ähnliches genutzt werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) setzt indes auf die Schaffung eines Transparenzregisters (vgl. auch die Meldung auf S. 834). Um unseriöse Briefkastenfirmen aus der schützenden Anonymität zu holen, will er da...

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