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Die Woche im Blick (BB 2016, Heft 14, S. 817)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Die Zahl der erwerbstätigen Frauen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So waren im Jahr 2014 rund 18, 6 Millionen Frauen erwerbstätig und damit 2, 2 Millionen oder 13, 2 Prozent mehr als noch im Jahr 2005. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7740) auf eine Kleine Anfrage (18/7507) der Fraktion Die Linke (hib-Meldung vom 16.3.2016). Darin heißt es weiter, dass der Anstieg fast ausschließlich auf die Zahl der abhängig Erwerbstätigen zurückgehe, während in der ohnehin kleinen Gruppe der mithelfenden Familienangehörigen ein Rückgang von fast 200 000 Frauen zu verzeichnen sei. Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigten, dass die meisten Frauen im Gesundheitswesen arbeiteten, gefolgt vom Einzelhandel, der Öffentlichen Verwaltung, dem Erziehungs- und dem Sozialwesen. Rund ein Drittel (5, 3 Millionen) der im Jahr 2014 abhängig beschäftigten Frauen, so geht aus der Antwort weiter hervor, war atypisch beschäftigt. Knapp 4, 2 Millionen Frauen arbeiteten Teilzeit mit einer Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden pro Woche und weitere 1, 8 Millionen waren geringfügig beschäftigt. Mit der Lohngleichheit durch ein Lohngerechtigkeitsgesetz befasst sich Franzen auf der Ersten Seite in BB 12–13/2016.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

Entscheidungen

BAG: Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist durch Klageerhebung

Gilt in einem Arbeitsverhältnis eine tarifliche Ausschlussfrist, innerhalb derer ein Anspruch gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden muss, reicht es zur Fristwahrung nicht aus, dass das Anspruchsschreiben vor Ablauf der Frist bei Gericht eingegangen ist und dem Anspruchsgegner ggf. später zugestellt wird. Entscheidend ist der Zugang beim Anspruchsgegner selbst. § 167 ZPO findet für die Wahrung einer einfachen tarifl...

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