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Die Woche im Blick (BB 2015, Heft 33)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Die Bundesregierung hat am 30.7.2015 einen Gesetzentwurf zu dem Protokoll vom 3.12.2014 zur Änderung des Abkommens vom 30.3.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5579) vorgelegt. Das Ratifizierungsverfahren geht somit weiter. Mit dem Änderungsprotokoll wird im Bereich der Unternehmensgewinne der "Authorized OECD Approach – AOA" für die Aufteilung der Gewinne zwischen einer Betriebsstätte und dem Unternehmen, zudem sie gehört, entsprechend dem OECD-Musterabkommen 2010 umgesetzt und somit den Bestrebungen einer Vereinheitlichung der internationalen Betriebsstättenbesteuerung Rechnung getragen. Allerdings mit Ausnahmen. Darüber hinaus wird mit dem Änderungsprotokoll die Territorialklausel in Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland an die gegenwärtige Vertragsstaatendefinition im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen angepasst sowie die irischen Steuerarten aktualisiert. Vgl. zum AOA Roeder/Friedrich, BB 2015, 1053, sowie Schnorberger/Dust, BB 2015, 608.

Nina Vogel, Ressortleiterin Steuerrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

EuGH: Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes

1. Art. 273 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom 22. Dezember 2009 geänderten Fassung verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, einen Steuerpflichtigen allein auf der Grundlage von Steuererklärungen – die sich nicht auf die Mehrwertsteuer beziehen, aber die Feststellung ermöglicht hätten, dass dieser Steuerpflichtige die Grenze für die Mehrwertsteuerbefreiung überschritten hat – von Amts wegen im Hinblick auf die Erhebung der Mehrw...

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