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Die Woche im Blick (BB 2015, Heft 32)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Am 28.7.2015 hat das Land Niedersachsen erste Zahlen zur verschärften Selbstanzeige veröffentlicht. Dabei sind im ersten Halbjahr 2015 insgesamt 1 709 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen. Damit sind die Selbstanzeigen gegenüber den beiden Vorjahren nicht im erwarteten Umfang zurückgegangen, sondern sind immer noch auf einem überraschend hohen Niveau geblieben. Im vergangenen Jahr sind in Niedersachsen insgesamt 3 797 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen. Zum Jahresende 2013 lagen 2 862 Selbstanzeigen vor. In den vorherigen Jahren wurden durchschnittlich rund 1 200 Selbstanzeigen registriert. Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bewertet die Zahlen als Bestätigung: "Die beschlossenen Verschärfungen zur strafbefreienden Selbstanzeige haben ihre Wirkung nicht verfehlt. Wir werden unseren Kurs gegen Steuerbetrug konsequent fortsetzen, insbesondere die personelle Verstärkung der Finanzämter in Sachen Außenprüfung setzt ein deutliches Signal" so Schneider. Für die Zukunft rechnet Schneider allerdings mit einem Rückgang der Selbstanzeigen. Zu den ab dem 1.1.2015 geltenden Regelungen vgl. Beneke, BB 2015, 407.

Nina Vogel, Ressortleiterin Steuerrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

BFH: Einlagekonto – kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung

1. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto, d. h. dessen Minderung vor Auskehrung der ausschüttbaren Gewinne nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG, auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Leistung der Kapitalgesellschaft auf die Auflösung von Kapitalrücklagen zurückgeht (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. Ebenfalls ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nach § 27 Abs. 5 Satz 3 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG die Berichtigung o...

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