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Die Woche im Blick (BB 2015, Heft 30)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Deutschland und die Niederlande haben am 14.7.2015 eine Vereinbarung zum besseren Informationsaustausch unterschrieben. Dabei geht es um den spontanen Austausch von Informationen, die im jeweils anderen Land bei der Besteuerung relevant sein können. In der Übereinkunft verpflichten sich Deutschland und die Niederlande, etwaige unilaterale Verrechnungspreiszusagen miteinander auszutauschen, wenn die Zusage Einfluss auf die Besteuerung im anderen Staat haben kann. Ebenso sollen Vorabverständigungsvereinbarungen, die mit Drittstaaten abgeschlossen werden, ausgetauscht werden, wenn einer der beiden Staaten nicht Partei ist und die Vereinbarung Einfluss auf die Besteuerung im anderen Staat haben kann. Unter die Übereinkunft sollen auch Vorbescheide zu steuerlichen Präferenzsystemen fallen, die in den Niederlanden unter dem Stichwort Innovationsboxen/Patentboxen erteilt werden. Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schaffung von Transparenz im Bereich Tax-Rulings. Die deutsch-niederländische Vereinbarung gilt für Informationen ab dem Kalenderjahr 2015.

Nina Vogel, Ressortleiterin Steuerrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

EuGH: Leasingleistungen bei Immobilien und Grundsatz der Steuerneutralität

1. Art. 2 Abs. 1, Art. 14 und Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass, wenn ein Leasingvertrag über eine Immobilie vorsieht, dass das Eigentum an der Immobilie am Ende der Vertragslaufzeit auf den Leasingnehmer übertragen wird oder dass der Leasingnehmer über wesentliche Elemente des Eigentums an dieser Immobilie verfügt, insbesondere, dass die mit dem rechtlichen Eigentum an der Immobilie verbundenen Chancen und Risiken zum überwiegenden Teil auf ihn übertragen werden und die abgezi...

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