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Die Woche im Blick (BB 2015, Heft 21)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Das BAG hat wieder einmal für einen bisher kaum bemerkten Paukenschlag gesorgt. Seit langer Zeit wird sehr kontrovers diskutiert, ob die Einwilligung im Arbeitsverhältnis zulässig ist oder nicht. Mit mehr oder minder bestechenden Argumenten wurde beides vertreten, wobei ein maßgeblicher Teil der Literatur und insbesondere eine nicht zu unterschätzende Anzahl an Landesdatenschutzbehörden vertreten haben, dass eine wirksame Einwilligung im Arbeitsverhältnis – insbesondere wegen des dort herrschenden Über-Unterordnungsverhältnisses – generell ausgeschlossen sei. Das BAG hat nun mit der Entscheidung 8 AZR 1010/13 für Klarheit gesorgt, deren Begründung erst kürzlich bekannt geworden ist (vgl. den Volltext auf S. 1276). Diese Entscheidung zum Beschäftigtendatenschutz schafft nunmehr Rechtssicherheit, da sie den Arbeitsvertragsparteien erlaubt, den Datenschutz bei einzelnen Datenverarbeitungen auf der Grundlage transparent gestalteter Einwilligungserklärungen zu regeln. Voraussetzung ist, dass die hohen inhaltlichen und formellen Anforderungen des § 4a BDSG eingehalten werden. Diese Entscheidung wird demnächst auch von Höch in einem BB-Kom. besprochen und von Wybitul/Böhm in einem Aufsatz mit all ihren Konsequenzen dargestellt.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

LAG Schleswig-Holstein: AGG – Diskriminierung eines Bewerbers – schwerbehinderter Mensch im öffentlichen Dienst

1. Der gesetzlich normierte Schwerbehindertenschutz, vor allem der in § 82 S 2 SGB IX geregelte Anspruch führt nicht dazu, dass Menschen mit Behinderung auch dann vom öffentlichen Arbeitgeber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen, wenn sie zwar nach dem Anforderungsprofil fachlich geeignet sind, aber andere im Anforderungsprofil festgelegte formale Bewerbervoraussetzungen n...

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