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Die Woche im Blick (BB 2015, Heft 10)

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Im Blickpunkt

 
Im Juli 2013 hat das Bundesministerium der Justiz bei Prof. Dr. Lars Leuschner von der Universität Osnabrück ein Forschungsprojekt zum Thema "AGB-Recht für Verträge zwischen Unternehmen – unter besonderer Berücksichtigung von Haftungsbeschränkungen" in Auftrag gegeben. Mit dem Forschungsvorhaben sollte untersucht werden, ob und in welchem Umfang Bedarf für Änderungen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht hinsichtlich der Inhaltskontrolle von Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen in Verträgen zwischen Unternehmen. In seinen abschließenden Empfehlungen stellt Leuschner im Abschlussbericht zunächst fest, dass die Umfrage unter Unternehmensmitarbeitern zeige, dass auch im unternehmerischen Rechtsverkehr die Mehrzahl der Verträge eher geringe Volumen zum Gegenstand haben und die Vertragsschlüsse insoweit auch überwiegend auf Grundlage standardisierter Bedingungen ohne nennenswerte Verhandlungen geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund erweise sich die grundlegende Entscheidung des historischen Gesetzgebers, die AGB-Kontrolle auch auf den unternehmerischen Rechtsverkehr zu erstrecken, als uneingeschränkt richtig. Gleichwohl zeige die Untersuchung, dass es insbesondere im Bereich der Haftungsbeschränkungen zu einer Entwicklung gekommen sei, die legislative Korrekturen geboten erscheinen lassen. Als Handlungsempfehlung regt Leuschner zum einen die Korrektur der Vorhersehbarkeitsformel für den unternehmerischen Rechtsverkehr an und zum anderen eine rechtssichere Beschränkung des Anwendungsbereichs der AGB-Kontrolle sowie eine gesonderte Berücksichtigung übermäßiger Marktmacht. Der Abschlussbericht kann unter www.bmjv.de abgerufen werden. Kirchner/Giessen setzen sich in ihrem aktuellen Beitrag speziell mit der Frage der Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf M...

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