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Die Woche im Blick (BB 2014, Heft 8)

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Im Blickpunkt

 
Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des ESUG werden zwar die Reformen weiterhin kontrovers diskutiert, dennoch sehen rund 90 % der Befragten ihre Erwartungen erfüllt. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen "ESUG-Studie" von Roland Berger Strategy Consultants und der Wirtschaftskanzlei Noerr, die 2100 Entscheider, darunter Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und Manager, zu ihren praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht befragt haben. Gleichwohl seien v. a. Gläubiger oft kritisch dem neuen Insolvenzrecht gegenüber und verweigerten nicht selten die Zustimmung zur Eigenverwaltung: So seien 2013 44 % der Anträge auf Eigenverwaltung abgelehnt worden, im Vorjahr lediglich 32 %, so die Studie weiter (vgl. PM Roland Berger/Noerr vom 11.2.2014). Für über 90 % der Befragten geben die Unabhängigkeit des Sachwalters und des Managements sowie dessen Sanierungserfahrung den Ausschlag für eine erfolgreiche Eigenverwaltung. Außerdem glaubten mehr als 70 %, dass ein verantwortlicher Chief Restructuring Officer im Unternehmen notwendig ist, um eine erfolgreiche Sanierung der Firma zu erreichen. Thole/Schmidberger haben sich bereits in BB 2014, 3 ff., speziell mit der Frage der Insolvenzanfechtung von (überhöhten) Gehältern und Vergütungen von Geschäftsleitern und Sanierungsberatern auseinandergesetzt.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

BGH: Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem konkludent geschlossenen Fernwärmeversorgungsvertrag

Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fernwärmeunternehmen werden nur aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Einbeziehungsvereinbarung Inhalt eines Vertrages über die Versorgung mit Fernwärme.

§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV ist auf Verträge über die Versorgung mit Fernwärme, die auf ...

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