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Die Woche im Blick (BB 2014, Heft 51)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 6.5.2014 (9 AZR 678/12) entschieden, dass Mitarbeitern aufgrund eines unbezahlten Sonderurlaubs wegen einer sog. Pflegezeit der gesetzliche bezahlte Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden darf. Mit Beschluss vom 14.10.2014 stimmte das Bundeskabinett nunmehr dem Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und damit auch eine Neufassung der wesentlichen Regelungen des bislang geltenden Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) zu. Am 4.12.2014 wurde das Gesetz in der vom Familienausschuss geänderten Fassung vom Bundestag verabschiedet. Das damit neu gefasste Familien- und Pflegezeitrecht soll am 1.1.2015 in Kraft treten. Müller gibt in seinem aktuellen Aufsatz in diesem Heft auf S. 3125 einen Überblick über die anstehenden Änderungen sowie erste Anwendungshinweise. Thüsing/Pötters nehmen sich in BB 3/2015 ebenfalls in vertiefter Form dieses Themas an.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

EuGH: Tarifvertrag – Bestimmung über Mindesttarife für selbständige Dienstleistungserbringer

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass eine tarifvertragliche Bestimmung, wie die im Ausgangsverfahren fragliche, die Mindesttarife für selbständige Dienstleistungserbringer vorsieht, die einer der angeschlossenen Arbeitnehmervereinigungen angehören und für einen Arbeitgeber auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags die gleiche Tätigkeit ausüben wie die bei diesem Arbeitgeber angestellten Arbeitnehmer, nur dann vom Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgenommen ist, wenn die Leistungserbringer "Scheinselbständige" sind, d. h. sich in einer vergleichbaren Situation wie die Arbeitnehmer befinden. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, dies zu prüfen.

EuGH, Urteil vom 4.12.2014 – C-413/13

Voll...

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