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Die Woche im Blick (BB 2014, Heft 51)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Bereits kurz vor Weihnachten regnet es "Steuergeschenke" für die Mitgliedstaaten der EU. Am 8.12.2014 gab Kommissar Moscovici bekannt, dass sich die Finanzminister auf zwei bahnbrechende Regelungen einigen konnten, um Steuerflucht und aggressiver Steuerplanung einen Riegel vorzuschieben. Die erste Regelung betrifft eine Ergänzung der Mutter-Tocher-Richtline (MTR). Es ist nunmehr möglich, strengere Missbrauchsverhinderungsnormen einzuführen, sodass nur "ehrliche" Unternehmen von der MTR profitieren können. Darüber hinaus hat der Rat entschieden, den Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs bei der Amtshilferichtlinie (2011/16/EU) zu erweitern. Nun werden u. a. auch Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Finanzprodukten von der Regelung erfasst. Auf ein Weihnachtsgeschenk hat die Bundesregierung aber verzichtet. Luxemburg liefert im Nachgang der "Lux-Leaks"-Affäre Frankreich und Belgien auf Anfrage alle Steuer-Entscheidungen, die Firmen aus den beiden Ländern betreffen. Deutschland hingegen wartet auf ein Gesetz auf EU-Ebene, das Junker angekündigt hatte. Demnach sollen die Mitgliedstaaten automatisch über taxrulings informiert werden, wenn Konzerne aus ihren Ländern betroffen sind.

Nina Vogel, Ressortleiterin Steuerrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

BFH: "Rürup-Rente" eines Alleingesellschafter-Geschäftsführers

1. Ist zugunsten des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH eine Direktversicherung von der Kapitalgesellschaft als Versicherungsnehmerin abgeschlossen worden, gehört dieser seit dem Jahr 2008 zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG. Der Höchstbetrag für Beiträge, die der Alleingesellschafter-Geschäftsführer zum Aufbau einer "Rürup-Rente" erbringt, ist deshalb gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 EStG pauschal um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgeme...

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