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Die Woche im Blick (BB 2014, Heft 32)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Der für Sonderzahlungen zuständige 10. Senat des BAG gibt in dem Urteil vom 13.11.2013 nicht nur seine bisher angewandte Blue Pencil-Rechtsprechung bezüglich des Vorbehalts eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum Ende des Bezugszeitraums auf. Er erteilt vielmehr auch entsprechenden Stichtagsklauseln insgesamt eine fast endgültige Absage, soweit die betroffene Zahlung Gegenleistung für vom Mitarbeiter geleistete Arbeit ist. Arbeitgebern verbleiben nur noch sehr eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten, die von Freckmann/Grillo in ihrem aktuellen Aufsatz zusammen mit einem Überblick über die Rechtsprechung des 10. Senats zum Thema Stichtagsklauseln bei leistungsbezogenen Sonderzahlungen dargestellt werden. Im Beitrag von Roggel/Neumann wird neben einem "sicheren Weg" zum Umgang mit Stichtagsklauseln auch auf weitere Handlungsmöglichkeiten eingegangen – namentlich im Zusammenhang mit sogenannten Bad-Leavern sowie Sonderzahlungen, die an das Geschäftsjahr sowie -ergebnis anknüpfen.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

BAG: Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

Die aus § 3 Abs. 2 ArbSchG folgende Pflicht des Arbeitgebers, für eine geeignete Organisation zu sorgen und Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden, setzt einen Rahmen für die Entwicklung einer an den betrieblichen Gegebenheiten ausgerichteten Organisation. Hierbei hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.

BAG, Beschluss vom 18.3.2014 – 1 ABR 73/12

Volltext: BBL2014-1907-1 unter www.betriebs-berater.de

LAG Berlin: Aufnahme in die Übergangsversorgung für das Bordpersonal der L. (A. Berlin)

Für das Bordpersonal besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Übergangs...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

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