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Die Woche im Blick (BB 2014, Heft 29, S. 1715)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Nach dem phänomenalen Abschneiden der deutschen Fußballnationalmannschaft bei der WM 2014 in Brasilien haben sich sicherlich auch wieder die Gemüter in den Betrieben beruhigt. Diese hatten sich im einen oder anderen Fall nicht zuletzt auch an der Fußballbegeisterung zahlreicher Mitarbeiter entzündet. Deren löbliche Begeisterung für den Sport bringt Fragen zum Thema Fankleidung am Arbeitsplatz, spontane Beurlaubung, Verschieben von Schichtdiensten, Fernsehen am Arbeitsplatz und nicht zuletzt zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auf. Mit diesen Fragen befasst sich auch der Aufsatz von Bissels/Moritz in der hier vorliegenden Ausgabe. Dabei setzt der Beitrag auf dem Online-Standpunkt unter www.betriebs-berater.de auf, den der geneigte Leser dort auch unmittelbar kommentieren kann.

Armin Fladung, Ressortleiter Arbeitsrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

LAG Schleswig-Holstein: Akteneinsichtsrecht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1. Der Arbeitnehmer hat gemäß § 241 Abs. 2 BGB i.V. m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Hierfür bedarf es auch keines konkreten berechtigten Interesses (BAG, Urt. v. 16.11.2010 – 9 AZR 573/09).

2. Das Akteneinsichtsrecht kann gegen den Willen des Arbeitgebers grundsätzlich nicht von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden, d. h. grundsätzlich auch nicht von einem beauftragten Rechtsanwalt oder Gewerkschaftssekretär.

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.4.2014 – 5 Sa 385/13

Volltext: BBL2014-1715-1 unter www.betriebs-berater.de

2 Entscheidungen – Nicht amtliche Leitsätze

BAG: Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied – Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrages

Auch die Arbeitsverträge von Betriebsratsmitgliedern können nach Maßgabe des § 14...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

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