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Die Woche im Blick (BB 2013, Heft 26)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Die Betriebsratswahlen 2014 werfen bereits jetzt ihre Schatten voraus: Das BAG hat mit Beschluss vom 12.6. die Betriebsratswahl im Volkswagen-Werk Hannover für unwirksam erklärt (vgl. auch die Meldung auf dieser Seite). Bei der Wahl befanden sich 105 mehr Stimmzettel in den Wahlurnen als Stimmabgabevermerke in der elektronischen Wählerliste. Hierdurch konnte das Wahlergebnis beeinflusst werden. Der später unternommene Versuch, durch Auswertung von Protokollierungsdateien und Befragung von Arbeitnehmern die Differenz zu erklären, war nicht zulässig. Die Betriebsratswahl 2014 wird auch im kommenden Heft 32 mit dem Editorial von Zumkeller und dem Aufsatz von Mückl aufgegriffen werden. Bereits im vorliegenden Heft befassen sich Maiß/Pauken mit den Mitwirkungsrechten des Europäischen Betriebsrats (EBR) bei grenzüberschreitenden Betriebsänderungen. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage, ob der EBR die Umsetzung der Maßnahmen zumindest vorübergehend verhindern kann. Byers befasst sich in seinem Standpunkt auf S. 1588 mit der Zulässigkeit eines Gewerkschaftsbonus.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

LAG Berlin: Günstigkeitsvergleich

Es ist für den Arbeitnehmer günstiger i. S. d. § 4 Abs. 3 TVG, eine kürzere Wochenarbeitszeit zu einem höheren Stundensatz als nach dem Tarifvertrag zu leisten, auch wenn sein Monatseinkommen dadurch insgesamt geringer ausfällt.

LAG Berlin, Urteil vom 12.4.2013 – 6 Sa 2000/12

Volltext: BBL2013-1587-1 unter www.betriebs-berater.de

LAG Berlin: Gerichtlicher Vergleichsvorschlag unter Fristsetzung

Hat das Gericht den Parteien eine Frist zur Mitteilung ihres Einverständnisses mit einem Vergleichsvorschlag gesetzt, so schließt dies nicht aus, dass eine Partei erst innerhalb einer ihr eingeräumten Nachfris...

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