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Die Woche im Blick (BB 2013, Heft 18)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Das BMF hat am 17.4.2013 eine Vorlage (ein Musterabkommen) für künftige DBA veröffentlicht (s. Meldung auf dieser Seite). Demzufolge sollen Regelungen getroffen werden, die eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer erschweren – auch wenn es dabei bleibt, dass Gewinne, die ein deutsches Unternehmen im Ausland versteuert hat, in Deutschland steuerfrei bleiben (sog. Freistellung). Dieser Grundsatz erfährt aber zahlreiche Einschränkungen. Entsteht z. B. bei einem Konzernbetriebsprüfer bei der Sichtung von Verrechnungspreisen der Eindruck, dass etwa durch künstlich hohe Lizenzgebühren Gewinne in ein Niedrigsteuerland verschoben werden, möchte Deutschland diese Gebühren teilweise auf den deutschen Gewinn addieren und so mitbesteuern. Indirekt gelten damit auch für große Teile ausländischer Gewinne die deutschen Steuersätze. Dies stößt bei Wirtschaftsverbänden naturgemäß auf wenig Begeisterung. Aber es gibt noch ein Problem: Niedrigsteuerländer müssen diese Regelung erst akzeptieren. Ob das immer der Fall sein wird, darf wohl bezweifelt werden.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

EuGH: Erstattung von unionsrechtswidrig erhobener Steuer

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die die bei der Erstattung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer zu zahlenden Zinsen auf die Zinsen beschränkt, die ab dem auf das Datum des Antrags auf Erstattung der Steuer folgenden Tag angefallen sind.

EuGH, Urteil vom 18.4.2013 – C-565/11, Irimie

Volltext: BBL2013-1045-1 unter www.betriebs-berater.de

BFH: Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten als nachträglich bekannt gewordene Tatsache

1. Vereinnahmt der i. S. von § 17 Abs. 1 EStG beteiligte Steuerpflichtige Zurückzahlun...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

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