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Die Woche im Blick (BB 2013, Heft 17)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Doch keine Frauenquote ab 2018: Zur Abstimmung stand das Kompromissangebot aus Hamburg, das – mit CDU-Stimmen aus dem Saarland und aus Sachsen-Anhalt – vom Bundesrat bereits beschlossen war. Dieser Kompromiss sieht vor, dass ab 2018 in Aufsichtsräten 20 Prozent Frauen sitzen sollen, fünf Jahre später mindestens 40 Prozent. Gegen diesen Oppositionsantrag stellt sich offiziell nun auch Bundesarbeitsministerin von der Leyen, obwohl sie sich noch einige Tage vorher dafür ausgesprochen hatte. Nun stimmt die Union im Bundestag geschlossen gegen die Frauenquote ab 2018. Dafür soll eine gesetzliche Frauenquote ab dem Jahr 2020 ins Wahlprogramm der CDU aufgenommen werden. Man verweist darauf, dass es ab 2020 eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte gebe. Einen Überblick über die Aktivitäten zur Frauenquote auf europäischer und deutscher Ebene gibt Jung in BB Heft 8/2013.

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

1 Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

BVerwG: Kommunikationshilfe – sonstige Hilfe zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

1. Die Gewährung eines persönlichen Finanzbudgets für den Einsatz einer fachkompetenten Kommunikationshilfe mit dem Ziel, dem Leistungsempfänger die Teilhabe am Berufsschulunterricht als schulischem Teil einer dualen Ausbildung zu ermöglichen, ist eine sonstige Hilfe zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX.

2. § 103 Satz 1 SGB III a. F. (= § 118 Satz 1 SGB III) findet entsprechende Anwendung auf in § 33 Abs. 8 SGB IX nicht näher konkretisierte sonstige Hilfen im Sinne des § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX.

BVerwG, Urteil vom 10.1.2013 – 5 C 24.11

Volltext: BBL2013-1012-1 unter www.betriebs-berater.de

BAG: Unwirksamkeit einer Kündigung – fehlerhafte Massenentlassung

Eine Kündigung ist nach § 134 BGB nichtig, w...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

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