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Die Woche im Blick (BB 2013, Heft 11)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Mit der Vorlage eines Diskussionsentwurfs für ein Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen hat das Bundesministerium der Justiz die dritte Stufe der Reform des Insolvenzrechts in Deutschland eingeläutet. Mit den Reformen will die Bundesregierung das Insolvenz- und Sanierungsrecht grundlegend modernisieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Insolvenzrechts stärken. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt insbesondere die Zielsetzung des Entwurfs, die im Falle einer Konzerninsolvenz zu eröffnenden Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen besser aufeinander abzustimmen (www.brak.de). Diese Ansicht teilt auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Änderungspotential sieht die Versicherungswirtschaft allerdings noch bei den Vorschriften zum Gruppen-Gerichtsstand, zur Zusammensetzung des Gruppen-Gläubigerausschusses und zur Rechtsstellung des Koordinationsverwalters (www.gdv.de). Auch nach dem Fazit von Andres/Möhlenkamp in der aktuellen Ausgabe bedürfen die Vorschläge des BMJ für ein Konzerninsolvenzverfahren noch einiger Anpassungen und Ergänzungen, um den Herausforderungen, die Chancen einer Sanierung für Konzerne in der Krise zu verbessern, angemessen begegnen zu können.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

Entscheidungen – Amtliche Leitsätze

BGH: Erfüllung des Schriftformerfordernisses durch Hinzusetzen eines Firmenstempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters

Das Hinzusetzen eines (Firmen-)Stempels zu einer Unterschrift des Gesellschafters weist denjenigen, der die Unterschrift geleistet hat, als unterschriftsberechtigt für die Gesellschaft aus. Eine so in den Verkehr gegebene Erklärung erfüllt das Schriftformerfordernis des § 550 BGB (Abgrenzung zu BGHZ 183, 67 = NJW 2010, 1453...

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