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Die Woche im Blick (BB 2013, Heft 10)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Ein Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler (BdSt) vor dem BFH (Az. IV R 44/12) geht der Frage nach, ob Beratungs- und Beurkundungskosten für die Übertragung eines Betriebs an die nächste Generation steuerlich absetzbar sind (PM BdSt vom 22.2.2013). Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist die Betriebsübergabe im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge ein rein privater Vorgang. Sie verweigert deshalb die steuerliche Anerkennung der Kosten. Nach Ansicht des BdSt sollten Notar- und Rechtsberatungskosten bei Übertragung eines Betriebes oder Betriebsanteils als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Die Entscheidung des BFH hat für die Praxis weitreichende Folgen und wird daher mit Spannung erwartet.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

BB vor Ort: 3. Hamburger Forum Unternehmenssteuerrecht am 14./15.2.2013

Am 14./15.2.2013 wurde das 3. Hamburger Forum für Unternehmenssteuerrecht 2013 an der Bucerius Law School in Hamburg mit ca. 230 Teilnehmern durchgeführt, die der neue Vorsitzende des Vereins, Prof. Dr. Dietmar Gosch, VRiBFH, begrüßen konnte. Behandelt wurden Themen aus den Bereichen nationales und internationales Steuerrecht, Bilanzsteuerrecht und Besteuerung der Personengesellschaften sowie Körperschaftsteuer und Umwandlungssteuer. Exemplarisch sei auf den Vortrag von Mathias Gerner, Ltr. Steuerabteilung der Dr. August Oetker KG, zur Tarifbegünstigung des § 34a EStG für nicht entnommene Gewinne eingegangen. Er kam zu dem Schluss, dass mit dieser Vorschrift eine vollständige Rechtsformneutralität nicht erreicht worden ist und wohl auch nicht intendiert war. Er bemängelte, dass es im Rahmen des § 15 Abs. 1 Nr. 2 zu keiner Rückstellung kommt. Auch vermisst er eine Veranlagungsoption analog § 32d Abs. 6 EStG. Steuervorteile sieht er in der Verlustverre...

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